Zelten

Nutzungsregeln für die Flächen des Dänischen Generaldirektorats für Forst und Natur zum „Zelten für den stillen Wanderer in Wald und Flur" - im Versuchszeitraum 2004-2006.

Für den Aufenthalt in der Natur gelten übergeordnet die Rahmenbedingungen des dänischen Naturschutzgesetzes mit dazugehörigen Gesetzeserlassen.

Das Dänische Generaldirektorat für Forst und Natur hat die Regeln für das Zelten in näher bezeichneten Forsten gelockert.

Aus Rücksicht auf die Abnutzung der Natur, der Sicherung von Flora und Fauna, der Rücksichtnahme auf Nachbarn usw. gelten gewisse Einschränkungen in Bezug auf das Zelten:

  • Es darf nur einmal am selben Platz übernachtet werden, wobei höchstens 2 Zelte, berechnet für maximal 3 Personen pro Zelt, am selben Ort aufgeschlagen werden dürfen.
  • Die Zelte müssen außer Sichtweite von Betriebs- und Wohngebäuden, darunter z.B. Nachbarn und Zeltplätzen sowie Autostrassen und Waldwegen sein.
  • Der Gebrauch von offenem Licht, Trangia Spiritus-Brennern, anderen Sturmkochern oder Feuer ist verboten.
  • Motorisierter Transport auf den Waldwegen ist verboten.
  • Das Zelten an Stränden und in Dünen, die zu gewissen Forstgebieten gehören, ist verboten.
  • Nach dem Benutzen des Geländes ist aufzuräumen. Abfälle und Müll sind mitzunehmen.

In einigen Forsten oder angrenzenden Forsten gibt es Feuerstätten, Müllbehälter usw. Sie dürfen vom „stillen Wanderer in Wald und Flur" frei benutzt werden. Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen hat auf den dazu bereitgestellten Stellplätzen stattzufinden.

Sind Sie sich nicht sicher, wo gezeltet werden darf und welche Regeln dafür gelten, dann sprechen Sie doch einfach die Mitarbeiter des Forstamts an.

Da es vorkommen kann, dass gewisse Rahmenbedingungen geändert werden müssen, ist den Anordnungen der Mitarbeiter des Forstamts immer Folge zu leisten.

Kontakt

Weitere Informationen:

T: +45 72 54 30 00

E: nst@nst.dk