Wenn Sie eine besondere Aktivität in einem staatlichen Naturgebiet planen, müssen Sie hierfür eine Genehmigung dafür beantragen.
Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn Ihre Aktivität das Naturerlebnis anderer Waldbesucher, die Tiere und Pflanzen des Waldes oder den Forstbetrieb in irgendeiner Weise beeinträchtigten könnte.
Im Wald dürfen Sie grundsätzlich überall sammeln, doch gelten in privaten Wäldern besondere Regeln. Es gibt auch besondere Regeln für das Sammeln am Strand und das Einsammeln von Tieren und Pflanzen.
Jeder hat das Recht, sich in der Natur aufzuhalten, muss aber auf Tiere, Pflanzen und andere Menschen Rücksicht nehmen. Der Zugang zur Natur kann zu bestimmten Zeiten eingeschränkt sein, z. B. bei der Jagd. Denken Sie daran, dass der Aufenthalt in der Natur auf eigene Gefahr geschieht.
Ein Großteil der Lagerplätze in den staatlichen Gebieten ist Organisationen und Gruppen, z. B. Schulen und Pfadfindern vorbehalten. Will man auf einem Lagerplatz für Gruppen übernachten, muss dies zuvor angemeldet werden.
Die Lagerplätze dürfen tagsüber frei benutzt werden, wenn jedoch angemeldete Gruppen kommen, genießen diese den Vortritt.
Kleinere Gruppen können die einfachen, kleinen Lagerplätze oder Bereiche zum Zelten frei benutzen.
In den staatlichen Wäldern darf man sich zu Fuß zu jeder Tages- und Nachtzeit aufhalten. Der Zugang zu den Wäldern kann jedoch an einigen Tagen, wenn gejagt wird oder Forstarbeiten stattfinden, eingeschränkt sein.
Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen, Motorrädern oder Mopeds ist untersagt.
Bitte achten Sie auf die roten Holzpfähle, die von der Naturbehörde aufgestellt wurden sowie auf die Schilder im Wald.
In einigen Gebieten, der Naturbehörde unterstehen, sind Besucher zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet.
In geschützten Wälder sollen Tiere, Pflanze und ruhesuchende Waldbesucher optimale Bedingungen vorfinden und nicht gestört werden. Naturzonen sind spezielle Gebiete, in denen das Wild vor Unruhe und vor durch Menschen verursachten Lärm geschützt sind.
Mehr über geschützte Wälder und Naturzonen erfahren (auf Dänisch)
Im November und Dezember können Sie sich in mehreren Forsten und an mehreren Stellen Tannengrün zum privaten Gebrauch selbst holen.
Wir haben eine Liste über Orte zusammengestellt, an denen Sie kostenlos Tannengrün holen können, achten Sie dabei auch auf Schilder im Wald und Ankündigungen in der Lokalpresse.
Die Naturbehörde hat eine Broschüre herausgegeben mit den wichtigsten Geboten und Verboten für den Aufenthalt in der Natur.
Zur Broschüre „Naturen må gerne betrædes“ (Betreten der Natur erlaubt)